Finanzkonten
 
Der Kassierer hat eine Barkasse, die vom Girokonto mit 200,00 Euro gefüllt wird. Bei Vorlage der Kontoauszüge des Girokontos mit der Barauszahlung von 200,00 Euro wird diese Ausgabe vom Girokonto 1200 an die Barkasse 1000 des Kassierers gebucht. Wenn der Kassierer handkassierte Beiträge von aktiven Mitgliedern einnimmt, so buchen Sie in der Barkasse 1000 die Summe der Beiträge an das (Gegenkonto) Beitragskonto 3000. Der Kassierer bezahlt aus der Barkasse Briefmarken. In der Barkasse 1000 werden die Ausgaben für Briefmarken an das Portokonto 6500 gebucht. Werden die Briefmarken auch im ideelen Vereinsbereich verwendet, so können Sie noch während der Buchung entscheiden, ob Sie splitten möchten, um dann noch die Bereich zuzuordnen. Buchen Sie dann z.B. 50% der Portoausgaben im Ideelen Bereich und 50% im Zweckbereich.
 
Auf den Finanzkonten befindet sich das 'echte' Geld.
 
Vereine, die selbst keine Spendenbescheinigung ausstellen dürfen, können Ihre Spenden seit dem 01.01.2000 - wenn Ihr Verein gemeinnützig ist - direkt an das Spendenkonto 3100 buchen.
Wenn Sie keine Berechtigung haben Zuwendungsbescheinigungen (Spendenbescheinigung) aus zu stellen, dann können Sie nur über eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle eine Spendenquittung beziehen.
Um eine Spendenquittung zu erhalten, die man steuerlich absetzen kann, muss zunächst an die juristische Person des öffentlichen Rechts (in der Regel ist es eine Stadt- oder Gemeindeverwaltung) die Spende überwiesen werden. Diese juristische Person des öffentlichen Rechts muss dann überprüfen, ob der Spendenbezieher auch als gemeinnützig anerkannt ist. Ist alles geklärt, wird die Spende auf das Spendenkonto des Vereins überwiesen und eine Spendenbescheinigung für den Spender ausgestellt. Seit dem 01.01.2000 ist die Spendenpraxis für viele Vereine vereinfacht wurden.