Eindeutig
Zuordnung der Vorsteuer zum unternehmerischen Bereich.
Gehören die Ausgaben eindeutig zum unternehmerischen Bereich - also werden die erworbenen Leistungen nicht im ideellen Vereinsbereich, dem nicht unternehmerischen Bereich, eingesetzt - so tragen Sie hier 'Ja' ein.
Einnahmen lassen sich immer eindeutig zuordnen!
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